Kostenübernahme

Ich biete Psychotherapie für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Selbstzahler:innen, Soldat:innen und Bundespolizist:innen an. Die Kosten werden entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) abgerechnet. 

Private Krankenversicherung (PKV)

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Der genaue Leistungsumfang variiert jedoch je nach Versicherung und den individuell vereinbarten Tarifen. Bitte informieren sie sich direkt bei ihrer privaten Krankenversicherung bzw. ihrer Beihilfestelle über Ihre persönlichen Konditionen und den Umfang der Kostenübernahme.

Selbstzahler:innen

Sollte ihre Krankenversicherung die Kosten nicht übernehmen oder entscheiden sie sich aus persönlichen Gründen gegen eine kassenfinanzierte Psychotherapie, besteht jederzeit die Möglichkeit, die Behandlung selbst zu finanzieren. Diese Option wird häufig von Personen genutzt, die einen Wechsel in die private Krankenversicherung, eine Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufs- oder Lebensversicherung anstreben.
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP)

Soldat:innen

Soldat:innen können sich vom zuständigen Truppenarzt eine Überweisung sowie eine „Kostenübernahmeerklärung“ für fünf probatorische Sitzungen ausstellen lassen. Bitte bringen Sie beide Dokumente zum Erstgespräch mit. Die Genehmigung weiterer Sitzungen erfolgt ebenfalls über den Truppenarzt.

Bundespolizist:innen

Für Bundespolizist:innen besteht die Möglichkeit, sich bei Bedarf direkt an psychotherapeutische Privatpraxen zu wenden. Grundlage hierfür ist eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium des Innern. Die Therapie kann bei der Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei in 53754 Sankt Augustin beantragt und abgerechnet werden.